Der Verband Deutscher Freilichtbühnen
Sicher.Theater.erleben
Der Verband Deutscher Freilichtbühnen macht mit der Aktion SICHER.THEATER.ERLEBEN auf die zum Teil prekäre Situation der Freilichtbühnen in der Pandemie aufmerksam. In Form eines kurzen Videos melden sich Vertreter von acht Freilichtbühnen sowie Präsident und Vizepräsident des Verbandes zu Wort. Unterstützt die Aktion, teilt das Video und fügt den Hashtag #füreuchfüruns hinzu.
Zur Pressemitteilung des Verbandes Deutscher Freilichtbühnen (pdf)
Der Pressebericht im Westfalenspiegel
Der Verband Deutscher Freilichtbühnen (VDF), gegr. 23.08.1974, ist der einzige Fachverband in der Bundesrepublik, der speziell die Interessen des Amateurfreilichttheaters vertritt.
Zur Zeit sind 42 Mitgliedsbühnen im Regionalverband Nord und 47 Bühnen im Regionalverband Süd organisiert. Mit mehr als 1.700 Aufführungen und ca. 140 verschiedenen Inszenierungen bieten sie von Mai bis September ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Der VDF ist seit 01.01.1975 Mitglied im Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT) und hat dort einen ständigen Sitz im Präsidium inne.
Der VDF - Region Nord - ist zudem Träger des Bildungswerks für Theater und Kultur (BTK) in Hamm.
Wenn die Bühnen Trauer tragen, ist die Farbe rot...
Das Freilichtbühnenjahr 2020 bei der "Night of Light"
...Leere Bühnen und leere Tribünen
Die Lage ist sehr kritisch, für die Saison 2021 bahnt sich schon jetzt ein ähnliches Drama an.
Verschiedene Bühnen haben die diesjährige Saison 2021 bereits abgesagt, andere planen kleinere Produktionen. Wieder andere wollen zuversichtlich - falls dies durch die rechtlichen Vorgaben dann möglich ist - im "Coronamodus" mit entsprechenden Schutzmaßnahmen, Mindestabständen und dadurch verringerten Zuschauerzahlen spielen.
Kontaktbeschränkungen führen seit November 2020 bei den Amateurfreilichtbühnen erneut dazu, dass keine regulären Proben möglich sind. Massenszenen, die auf Freilichtbühnen immer gerne gesehen sind, können nicht geprobt werden und auch ansonsten ist es fraglich, ob Veranstaltungen mit mehreren hundert Zuschauern im Sommer 2021 möglich sein werden... Wir geben unser Bestes, das Virus mit seinen Mutationen leider auch...
Fördermittel beantragen
Fonds Soziokultur fördert partizipative Kulturarbeit mit „U25“ und „Allgemeine Projektförderung“
Mit zwei Ausschreibungen ruft der Fonds Soziokultur zeitgleich zur Einreichung von Projektideen auf. „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“ wendet sich an junge Akteur*innen zwischen 18 und 25 Jahren, die erste Schritte bei der Umsetzung eigener Kulturprojekte gehen möchten.
In der „Allgemeinen Projektförderung“ vergibt er Fördermittel für größere soziokulturelle Projekte an freie Initiaitven und Einrichtungen. Vom 2. April bis 02. Mai 2021 ist das Antragsportal für beide Förderprogramme geöffnet. Näheres hier...
§§§ GEMA aktuell - Kulanzregelung zur Pandemie §§§
GEMA aktuell:
25. März 2021 // GEMA verlängert Kulanzregelung für behördlich angeordnete Betriebsschließungen
Die GEMA hält für ihre Vertragspartner die Kulanzregelung aufgrund der am 23. März 2921 von Bund und Ländern beschlossenen neuen Lockdown-Maßnahmen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht weiterhin aufrecht.
Bitte beachten Sie folgende zeitliche Zuordnung:
// Zeitraum Geschäftsjahr Jahr 2020: Anträge für Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge, die das Geschäftsjahr 2020 betreffen, können noch bis einschließlich 14. April 2021 online auf
» www.gema.de/portal gestellt werden. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten.
// Zeitraum ab 01. Januar 2021: Für alle im Geschäftsjahr 2021 behördlich angeordneten betrieblichen Schließzeiten (ab 01. Januar 2021 bis auf Weiteres) müssen Mitglieder ggf. auf » www.gema.de/portal einen Antrag stellen, damit sie eine entsprechende Gutschrift erhalten.
Die GEMA behält sich vor, die freiwillige Gewährung von Gutschriften jederzeit mit Blick auf die weitere Pandemie-Entwicklung und auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern zu beenden.
25. März 2021 GEMA verlängert Kulanzregelung für behördlich angeordnete Betriebsschließungen
Die GEMA hält für ihre Vertragspartner die Kulanzregelung aufgrund der am 23. März 2921 von Bund und Ländern beschlossenen neuen Lockdown-Maßnahmen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht weiterhin aufrecht.
Bitte beachten Sie folgende zeitliche Zuordnung:
Zeitraum Geschäftsjahr Jahr 2020: Anträge für Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge, die das Geschäftsjahr 2020 betreffen, können noch bis einschließlich 14. April 2021 online auf
» www.gema.de/portal gestellt werden. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten.
Zeitraum ab 01. Januar 2021: Für alle im Geschäftsjahr 2021 behördlich angeordneten betrieblichen Schließzeiten (ab 01. Januar 2021 bis auf Weiteres) müssen Mitglieder ggf. auf » www.gema.de/portal einen Antrag stellen, damit sie eine entsprechende Gutschrift erhalten.
Die GEMA behält sich vor, die freiwillige Gewährung von Gutschriften jederzeit mit Blick auf die weitere Pandemie-Entwicklung und auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern zu beenden.
§§§ Das Transparenzregister und gemeinnützige Theatervereine §§§
Mit der 4. Geldwäscherichtlinie hat die EU den Mitgliedstaaten vorgegeben, dass sie dafür Sorge tragen müssen, dass alle juristischen Personen des Privatrechtes ihre wirtschaftlich Berechtigten mittels eines zentralen Registers des jeweiligen Mitgliedstaates elektronisch transparent machen müssen. Auch Vereine gehören zu solchen juristischen Personen des Privatrechts und sind deshalb von dieser Richtlinie betroffen.
Zwischenzeitlich haben viele Vereine bereits einen Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters von der Bundesanzeiger Verlag GmbH, die hierfür beauftragt ist, erhalten.
Die jährliche Gebühr beläuft sich seit 2020 auf 4,80 Euro. Hiervon können sich gemeinnützige Vereine über einen Onlineantrag befreien lassen, leider nicht rückwirkend. Näheres hierzu finden Sie hier:
Einen Musterantrag finden Sie hier.
Warnhinweis: Bitte beachten Sie, dass derzeit viele unlautere Rechnungen von Firmen versandt werden, die dazu nicht befugt sind! eine Liste mit den gängigsten Firmen finden Sie hier. Absender des Bescheids muss folgende Firma sein: Bundesanzeiger Verlag GmbH - Postfach 100534 Köln. Anschrift: Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln.
Aktuelles von der Künstlersozialkasse
Der Abgabesatz für die Künstlersozialkasse bleibt 2021 unverändert bei 4,2 %. Die Künstlersozilakasse bietet von März bis Juni 2021 Online-Webseminare an. Näheres hier.